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Caritas-Sozialstation Kösching e.V.

Daheim...

Menschen mit Demenz

Was leistet die Pflegekasse

Bei Demenz stellt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen neben den bisherigen Leistungen zusätzlich bis zu 2400 € je Kalenderjahr für die Finanzierung weiterer Betreuungsleistungen zur Verfügung.

Wichtig: Dieser Betrag wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nur nach Inanspruchnahme einer Leistung, z.B Tagespflege oder häusliche BETREUUNG.

 

Wird der Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag einmalig in das Folgejahr übernommen werden.

Erstattet werden auf Antrag Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

 

- Tages- oder Nachtpflege bzw. Kurzzeitpflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen

- besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste oder
   anderweitige Betreuungsangebote, die anerkannt sind.

 

So können Pflegebedürftige von den selbst zu tragenden Kosten bei der Tages- oder Nachtpflege bzw. der Kurzzeitpflege entlastet werden.

 

Die Pflegekassen gewähren NUR bei Inanspruchnahme einer teilsstationären Einrichtung oder bei Betreuungsleistungen zusätzlich 100% der Sachleistung oder Geldleistung.

 

Unser Angebot:  

       

       

Tagespflege

Unsere Mitarbeiterinnen in den Tagespflege Einrichtungen sind für den Umgang mit dementen Menschen besonders geschult und können auf deren Bedürfnisse eingehen.     

       

 

 

Häusliche Betreuungsstunden

In den eigenen Räumen bieten wir zusätzlich Kurzzeitbetreuung für Demente an. Sie können Ihren Angehörigen für mehrere Stunden zu Hause von einem Team aus Fachpersonal und geschulten Laienhelferinnen betreuen lassen.