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Caritas-Sozialstation Kösching e.V.

Daheim...

Verhinderungspflege


Verhinderungspflege
Grund für die Verhinderung der Pflegeperson kann sein:

◾ein Erholungsurlaub
◾eine Erkrankung der Pflegeperson
◾die Erkrankung eines Angehörigen der Pflegeperson, um die sich die Pflegeperson nun kümmern muss
◾auch wenn die Pflegeperson einige Tage von der aufopferungsvollen Pflege entspannen möchte, um neue Kräfte für die weitere Pflegetätigkeit zu sammeln und bei der Ersatzpflege anwesend ist, können Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzungen für den Anspruch:

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Pflegevertretung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Höhe der Leistung

Ist die Pflegeperson verhindert, besteht für die Dauer von bis zu vier Wochen
(28 Kalendertage) je Kalenderjahr ein Anspruch auf Ersatzpflege. Hierfür zahlt die
Pflegekasse bis zu 1.612 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zur Sachleistung des
entsprechenden Pflegegrades gewährt.

Unser Angebot:

Tagespflege

Als Verhinderungspflege kann die Tagespflege Kösching in Anspruch genommen werden.

Häusliche Pflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson kann die häusliche Pflege entsprechend ausgeweitet werden, so dass ein mehrmaliger Besuch einer Mitarbeiterin der Caritas-Sozialstation erfolgen kann.

Stundenweise Ersatzpflege

Sollten Sie lediglich eine Person zur Betreuung und Beaufsichtigung benötigen, vermitteln wir geschulte Laienhelfer aus unserem Helferkreis.